Welche Gräber gibt es ?

Man unterscheidet Wahlgräber und Reihengräber

Wahlgräber : Gräber mit einer Ruhefrist von 25 Jahren (Ruhefrist ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit ; Nutzungsrecht ist die gekaufte Zeit für eine Grabstätte, mind. 25 Jahre).  Nach Ablauf der Ruhefrist können die Grabstätten verlängert werden. Je nach Größe sind mehrere Beisetzungen möglich. Wahlgräber für Erdbeisetzungen gibt es in Einfacher- und doppelter Tiefe. Auf Urnenwahlgrabstätten können bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.

Reihengräber : Gräber mit einem Nutzungsrecht und einer Ruhefrist von 25 Jahren. Nach Ablauf von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Reihengräber gibt es für Urnen- und Erdbeisetzungen. Es kann in der Regel nur eine Beisetzung stattfinden.

Auf dem Friedhof Wulsdorf gibt es Wahlgrabstätten von ein bis mehrstellig. Die Gräber liegen in besonderer, gärtnerischer, normaler und in Einzellage. In den verschiedenen Abteilungen gelten auch verschiedene Vorschriften.

Hier handelt es sich um Erdwahlgrabstätten in Einzellage

Urnenhain

Urnenwahlgrab in gärtnerischer Anlage

Erdwahlgrabstätten in normaler Lage ohne Vorschriften

Urnenwahlgrab in Einzellage

Erdwahlgrabstätte in normaler Lage mit Vorschriften

Urnenwahlgrab in normaler Lage

Erdwahlgrabstätte die ohne Bepflanzungsfläche im Rasen liegt.

Urnenwahlgräber die ohne Bepflanzungsfläche im  Rasen liegen

Reihengrabstätte für Erdbeisetzungen mit Pflege.

Urnenreihengräber mit Bepflanzungsfläche (noch kein Bild verfügbar)

Reihengrabstätte für Erdbeisetzungen die ohne Bepflanzungsfläche im Rasen liegen.